Ich habe Ihnen heute einen Exkurs geliefert zu der Frage, ob es in den beiden ersten Corona-Jahren eine „Übersterblichkeit“ gegeben hat. Es sollte deutlich geworden sein, wie komplex eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Fragestellung ist. Meine Folien liegen Ihnen bereits im Materialordner vor. Am Ende der Foliensammlung verweise ich auf einen neuen Aufsatz aus der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik“, den ich Ihnen hier verlinke:
➔ Göran Kauermann und Giacomo De Nicola (2023): Übersterblichkeit durch Corona?, in: Wirtschaft und Statistik, Heft 1/2023, S. 80-85
In diesem Beitrag wurde im Kontext der Diskussion über die durch COVID-19 verursachten Todesfälle die Notwendigkeit einer Altersadjustierung deutlich herausgearbeitet. »Um Übersterblichkeiten zu berechnen ist es notwendig, eine mittlere Todeszahl zu berechnen, also eine erwartete Anzahl von Todesfällen. Wird diese überschritten, spricht man von Übersterblichkeit, die dann absolut oder auch relativ angegeben werden kann. Die methodische Herausforderung liegt dabei auf der Berechnung der erwarteten Anzahl von Todesfällen. Der Ad-hoc-Ansatz ist, einfach den Mittelwert der Todeszahlen aus vorherigen Jahren als erwartete Todeszahl heranzuziehen, etwa den Mittelwert der letzten vier Jahre. Das ist plausibel, solange sich die Lebenserwartung nicht substanziell ändert und solange die Altersstruktur der Bevölkerung annähernd gleichbleibt. Auch wenn anzunehmen ist, dass die erste Bedingung noch zutrifft, so hat sich in Deutschland die Altersstruktur gerade der Hochbetagten in den letzten Jahren doch erheblich verändert. Das bedeutet aber, dass zur Berechnung der erwarteten Todeszahlen die Altersstruktur der Bevölkerung herangezogen werden muss.«
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