Neben der Auseinandersetzung mit dem Thema „Wehr- und Dienstpflicht und deren mögliche Implikationen für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft (GuS) haben zwei Arbeitsgruppen an den für die GuS relevanten Themen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD gearbeitet, also vor allem den sozialpolitischen Inhalten, Vereinbarungen, Versprechungen (und Auslagerungen in Kommissionen – vgl. hierzu ausführlicher Stefan Sell: Die Kommissionitis als sozialpolitische Grippewelle? Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD bringt auf alle Fälle eine neue Welle, in: Aktuelle Sozialpolitik, 16.04.2025).
Aber – Sie haben ja alle den Koalitionsvertrag vor Augen – ein besonderer Schwerpunkt wurde gelegt auf Wirtschaftsthemen. Nach Jahren der Rezession und Stagnation der deutschen Volkswirtschaft soll diese wieder auf Wachstumskurs gebracht werden.
Insofern wäre eine Aufarbeitung der wirtschaftspolitischen Inhalte des Koalitionsvertrages eine ebenso spannende und wichtige Aufgabe.
Ich möchte Sie hier teilhaben lassen an einem Ausschnitt daraus, ein neues Paper, das Ihr Dozent diese Tage veröffentlicht hat mit Blick auf die ersten wirtschaftspolitischen Umsetzungsschritte der neuen Bundesregierung. Schauen Sie gerne mal rein:
➔ Sell, S. (2025): „Investitions-Booster“ und mehr – die ersten wirtschaftspolitischen Maßnahmen der neuen Bundesregierung. Remagener Beiträge zur Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftspolitik 02-2025, Remagen, Juni 2025
Zusammenfassung: »Seit der Corona-Pandemie befindet sich die deutsche Volkswirtschaft gemessen an der Veränderung des Bruttoinlandsproduktes (BIP) in der Krise. Sie wächst nicht mehr, ganz im Gegenteil: 2023 und 2024 mussten wir eine rückläufige volkswirtschaftliche Wertschöpfung gemessen am BIP verzeichnen, die Wirtschaft war in der Rezession. Die meisten Prognosen für das Jahr 2025 zeigen eine Stagnation, teilweise wird ein drittes Rezessionsjahr in Folge vorhergesagt. Vor diesem Hintergrund hat die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag aus dem Frühjahr 2025 vereinbart, schnellstmöglich Wachstumsimpulse zu setzen. Ein Vorhaben in diesem Kontext wird so beschrieben: „Wir werden einen Investitions-Booster in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027 einführen. Wir werden die Körperschaftssteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt senken, beginnend mit dem 01.01.2028. Beide Entscheidungen werden in einem Gesetzgebungsverfahren gemeinsam abgeschlossen.“ Dazu ist nun ein konkreter gesetzgeberischer Umsetzungsschritt gemacht worden mit dem „Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“. In dem Arbeitspapier wird dieser angebotsorientierte wirtschaftspolitische Ansatz vorgestellt und befürwortende sowie skeptisch-ablehnende Stimmen zitiert. Ein besonderes Problem sind die kurzfristig zu erwartenden Steuermindereinnahmen, wenn die Maßnahmen des Gesetzentwurfs Wirklichkeit werden. Vor allem die Steuerausfälle bei den Kommunen sind ein Problem angesichts der seit längerem defizitären Haushaltslage vieler Gemeinden.«